Wertermittlungsablauf:

Fon:   0431 / 58 36 82 3
Fon:   0431 / 79 94 96 28
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Mobil: 0178 / 80 23 72 5
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Auftragsanfrage
Auftragsanfrage

Klären erster Fragen des Auftraggebers
Absprache der Objekt- und Vertragsdaten sowie Honorarvereinbarung
Anlegen der Auftragsakte
Ausfertigen des Sachverständigenvertrages und Übersendung/Übergabe an den Auftraggeber
Kontrolle des Vertrages durch den Auftraggeber und Rücksendung/Rückgabe des
unterzeichneten Vertrages sowie der vorhandenen Objektunterlagen (Merkblatt über benötigte Unterlagen)

Terminierung der Ortsbesichtigung
Anfordern fehlender Unterlagen bei Behörden und Ämtern; ggf. Akteneinsicht (z.B. Bauakte beim Bauordnungsamt und Grundakte beim Grundbuchamt etc.)


Ortsbesichtigung

Aufnahme der Lage- und Objekteigenschaften
Objekt fotografisch dokumentieren und ausmessen (bei vorhandenen
Bauzeichnungen Kontrollmaße nehmen)
Kontrolle der erfassten Daten


Auswertung und Zusammenstellung der Daten aus der Ortsbesichtigung
Erarbeitung der Darstellung des Bewertungsobjekts
Auswahl und Durchführung der Wertermittlungsverfahren, einschließlich aller Nebenrechnungen
Erarbeitung der Rohfassung des Gutachtens
Kontrolle des Gutachtens
Reinschrift des Gutachtens und Erarbeitung aussagekräftiger Anlagen (Kartenmaterial, Baupläne, umfangreiche Bilddokumentation)


Erstellung der gewünschten Gutachtenanzahl (auf Wunsch wird zusätzlich und ohne Mehrkosten eine PDF-Version auf CD erstellt)
Binden der Gutachtenexemplare einschließlich eines Belegexemplars für den Sachverständigen
Rechnungserstellung
Versand/Übergabe von Gutachten und Rechnung


Nachbereitung

Archivierung der Auftragsakte und des Belegexemplars
Beantwortung eventueller Rückfragen zum Gutachten



Bearbeitungszeiten:


Terminierung der Ortsbesichtigung

In der Regel muss der Ortsbesichtigungstermin mit den Beteiligten geplant werden. In der Praxis finden die Ortstermine meist eine Woche nach der Terminvereinbarung statt.
TIPP:
Versuchen Sie, gleich nach der Auftragsanfrage, mit allen Beteiligten Terminvorschläge für den Ortsbesichtigungstermin abzusprechen.


Anforderung von Unterlagen

Meistens sind im Rahmen von Wertgutachten Unterlagen von Behörden und Dritten zu beschaffen. Bis die Dokumente zugesandt worden sind vergehen gewöhnlich 2 Wochen.
TIPP:
Versuchen Sie, als Eigentümer, die Unterlagen persönlich von den Behörden abzuholen. Erfahrungsgemäß ist das der schnellere Weg. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Unterlagenbeschaffung aber auch gern behilflich.


Weitere Unterlagen

Zur Ortsbesichtigung stellt sich oft heraus, dass die Beteiligten noch für die Wertermittlung bedeutsame Unterlagen in ihrem Besitz haben. Das Kopieren und die Übersendung dieser Unterlagen dauert gewöhnlich 1 bis 2 Wochen.
TIPP:
Der schnellere Weg ist die sofortige Übersendung der Originaldokumente. Wir kopieren die nötigen Unterlagen selbst und übergeben Ihnen Ihre Dokumente mit der Gutachtenauslieferung wieder zurück.


Größe des Bewertungsobjekts

Bei großen Objekten ist der Arbeitsaufwand für den Sachverständigen unter Umständen sehr groß. Im konkreten Fall kann Ihnen vor Vertragsabschluss ein Richtwert für die Bearbeitungszeit genannt werden.


Normale Bearbeitungszeiten

Gerichtsaufträge erfordern i.d.R. Bearbeitungszeiten von etwa 8 - 12 Wochen. Kleinere private Aufträge (z. B. Einfamilienwohnhaus, Eigentumswohnung) werden i.d.R. meist in ca.  2-3 Wochen ausgeführt.
TIPP:
Muss eine Wertermittlung besonders schnell erstellt werden, ist es oftmals möglich, Ihren Auftrag vorzuziehen.


Bitte beachten Sie:

So genannte Kurz- und/oder Schnellgutachten (einschließlich dubioser Online-Bewertungsangebote-/rechner), die mancher "Gelegenheitsgutachter" bzw. Internetseitenbetreiber innerhalb von 1-2 Tagen zu erstellen verspricht, mögen zwar verlockend erscheinen, sie bergen jedoch das Risiko, dass nicht alle Informationen sorgfältig recherchiert sind (wenn überhaupt). Und vielleicht wären gerade die nicht recherchierten Informationen besonders ausschlaggebend für den Wert gewesen.


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