Fundierte Gutachten (ausgenommen fragwürdiger sog. Kurzgutachten und dubioser Online-Bewertungsangebote) setzen immer einen bestimmten Aufwand an Recherche voraus, wie Plan- und Akteneinsicht bei Ämtern und Behörden (z. B. Bau-, Kataster- und Grundbuchamt). Die Kosten resultieren daher nicht zuletzt aus der Tatsache, dass der Sachverständige - neben der Ortsbesichtigung/Objektbegehung - viele Stunden an der Ausfertigung der Berechnungen und der textlichen Fassung und Begründung der Ergebnisse arbeitet, sondern auch zahlreiche Unterlagen beschaffen und aufarbeiten muss. Oftmals muss auch spezielle Fachliteratur zu Rate gezogen werden.

Das Honorar für Privatgutachten, Stellungnahmen etc. wird nach Auftragsart und den jeweiligen Anforderungen an den Inhalt und den Umfang entweder nach Zeitaufwand oder als Pauschalhonorar vereinbart.

Wird der Sachverständige im Auftrag des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft tätig, so erhält er für die erbrachte Leistung und seinen Aufwand eine Entschädigung. Die Höhe bemisst sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Gesetzliche Grundlagen bildet das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

Fragen zur Honorierung? Kontaktieren Sie mich! Selbstverständlich werden Ihnen die zu erwartenden Kosten vor einer verbindlichen Auftragserteilung erläutert.

 

 

N.B.:

"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, dass nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten.

Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen sie für das Risiko, dass sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn sie das Tun, dann haben sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen."

John Ruskin
Engl. Sozialreformer (1819-1900)


 

 

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