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Fundierte Gutachten (ausgenommen fragwürdiger sog. Kurzgutachten und dubioser Online-Bewertungsangebote) setzen immer einen bestimmten Aufwand an Recherche voraus, wie Plan- und Akteneinsicht bei Ämtern und Behörden (z. B. Bau-, Kataster- und Grundbuchamt). Die Kosten resultieren daher nicht zuletzt aus der Tatsache, dass der Sachverständige - neben der Ortsbesichtigung/Objektbegehung - viele Stunden an der Ausfertigung der Berechnungen und der textlichen Fassung und Begründung der Ergebnisse arbeitet, sondern auch zahlreiche Unterlagen beschaffen und aufarbeiten muss. Oftmals muss auch spezielle Fachliteratur zu Rate gezogen werden. Das Honorar für Privatgutachten, Stellungnahmen etc. wird nach Auftragsart und den jeweiligen Anforderungen an den Inhalt und den Umfang entweder nach Zeitaufwand oder als Pauschalhonorar vereinbart. Wird der Sachverständige im Auftrag des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft tätig, so erhält er für die erbrachte Leistung und seinen Aufwand eine Entschädigung. Die Höhe bemisst sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Gesetzliche Grundlagen bildet das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Fragen zur Honorierung? Kontaktieren Sie mich! Selbstverständlich werden Ihnen die zu erwartenden Kosten vor einer verbindlichen Auftragserteilung erläutert.
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