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Sachverständige entscheiden bei Streitigkeiten über Werte, nicht selten in Millionenhöhe - etwa in der Bauwirtschaft, aber auch in vielen anderen Bereichen von Industrie, Handel, Handwerk oder Landwirtschaft. Entsprechend ist unabhängiger und qualifizierter Sachverstand heute ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und wird zunehmend nachgefragt. Das gilt auch für den privaten Endverbraucher. Sachverständigengutachten dienen nicht nur der gerichtlichen Klärung von Rechtsstreitigkeiten, sondern auch zur Vermögensübersicht. Sachverständige machen schwierige und komplexe Sachverhalte für Entscheidungsträger nachprüfbar und nachvollziehbar. Neben dieser typischen gutachterlichen Tätigkeit sind Sachverständige auch beratend (keine Rechts- und/oder Steuerberatung) tätig (Infoflyer).
Nachfolgend sehen Sie typische Bewertungsanlässe aus dem Fachgebiet Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke:
| Vorbereitung von Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen | |
| Ehescheidungsverfahren (z.B. für Zugewinnermittlungen) | |
| Erbauseinandersetzungen (z.B. für Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche) | |
| Zwangsversteigerungs- und Betreuungsverfahren | |
| Vermögensübersicht, Nachlassbewertungen | |
| Wertermittlung aus steuerlichen oder bilanziellen Anlässen | |
| Beleihungswertermittlung für Banken, Sparkassen und Versicherungen | |
| Bestellung / Löschung grundstücksbezogener Rechte und Belastungen | |
| Bewertung für städtebauliche Umlegungs-, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen | |
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| Auftraggeber: | |
| Privatpersonen, Erbengemeinschaften | |
| Gerichte | |
| Unternehmen | |
| Behörden, Städte und Gemeinden | |
| Banken und Versicherungen | |
| Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer | |
| Insolvenz- und Nachlassverwalter, Betreuer, Testamentsvollstrecker | |
| Investoren, Fondgesellschaften | |
| Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger, Makler und Hausverwaltungen | |
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