Sachverständige entscheiden bei Streitigkeiten über Werte, nicht selten in Millionenhöhe - etwa in der Bauwirtschaft, aber auch in vielen anderen Bereichen von Industrie, Handel, Handwerk oder Landwirtschaft. Entsprechend ist unabhängiger und qualifizierter Sachverstand heute ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und wird zunehmend nachgefragt. Das gilt auch für den privaten Endverbraucher. Sachverständigengutachten dienen nicht nur der gerichtlichen Klärung von Rechtsstreitigkeiten, sondern auch zur Vermögensübersicht. Sachverständige machen schwierige und komplexe Sachverhalte für Entscheidungsträger nachprüfbar und nachvollziehbar. Neben dieser typischen gutachterlichen Tätigkeit sind Sachverständige auch beratend (keine Rechts- und/oder Steuerberatung) tätig (Infoflyer).

Nachfolgend sehen Sie typische Bewertungsanlässe aus dem Fachgebiet Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke:

Vorbereitung von Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen
Ehescheidungsverfahren (z.B. für Zugewinnermittlungen)
Erbauseinandersetzungen (z.B. für Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche)
Zwangsversteigerungs- und Betreuungsverfahren
Vermögensübersicht, Nachlassbewertungen
Wertermittlung aus steuerlichen oder bilanziellen Anlässen
Beleihungswertermittlung für Banken, Sparkassen und Versicherungen
Bestellung / Löschung grundstücksbezogener Rechte und Belastungen
Bewertung für städtebauliche Umlegungs-, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
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Auftraggeber:
Privatpersonen, Erbengemeinschaften
Gerichte
Unternehmen
Behörden, Städte und Gemeinden
Banken und Versicherungen
Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Insolvenz- und Nachlassverwalter, Betreuer, Testamentsvollstrecker
Investoren, Fondgesellschaften
Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger, Makler und Hausverwaltungen
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